Paris Convention
Das Pariser Luftverkehrsabkommen vom 13.10.1919 war die erste multilaterale Regelung über den internationalen Luftverkehr. Seine Bestimmungen erstreckten sich im Wesentlichen auf die Staatszugehörigkeit der Luftfahrzeuge, die Anerkennung von Lufttüchtigkeitszeugnissen und Erlaubnissen sowie Vorschriften über den Einflug.
Deutschland war dem Pariser Luftverkehrsabkommen nicht beigetreten.